Förderung der Teilnehmer durch die Europäische Union
Teilnehmer aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
Teilnehmer aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union können auf Antrag Kosten zu Reise und Aufenthalt erstattet bekommen. Zunächst ist eine Förderung bis zu 200 € vorgesehen. Bedingung ist der Besuch der gesamten Tagung. Wenn Mittel aus der Förderung übrig bleiben, erfolgt möglicherweise eine höhere Förderung.
Teilnehmer aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Staaten
Diese Teilnehmer können keine Förderung aus Mitteln der EU, aber aus anderen Mitteln erhalten. Über diese Anträge wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gesondert entschieden.
Verfahren
Nach den Förderrichtlinien der Europäischen Union kann eine Erstattung von Reise- und Aufenthaltskosten nur gegen Vorlage von Originalrechnungen erfolgen.
Bei Hotelrechnungen ist die Unterschrift/Quittierung durch das Hotel erforderlich. Zur Rechnung für den Flug sind zusätzlich die Boarding-Karten einzureichen. Das Formblatt und die Originalrechnungen müssen bis spätestens 10. Dezember 2010 im Kongress-Büro (Staatliche Schule für Kranke München Kölner Platz 1 - Haus 22 80804 München) eingegangen sein.
Die Erstattung erfolgt nach Abschluss des Förderverfahrens der Europäischen Union etwa zur Jahresmitte 2011 durch Banküberweisung. Eventuelle Bankkosten für die Überweisung gehen zu Lasten des Empfängers.
Liste der Staaten
Die Angehörigen der folgend genannten Staaten können zum Kongress Förderung aus Mitteln der Europäischen Union erhalten.
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EU Mitgliedsstaaten
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EFTA-EEA countries | Weitere Staaten | |
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Belgien |
Schweden |
Island |
Türkei |
| Zusätzlich bestimmte überseeische Länder und Gebiete | |||








